Pfandsatzung

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Leben im Schatten der Zinnen“ auf 122 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Pfandsatzung (v. mhd satzunge = Vertrag, Übergabe eines Pfandes, das Pfand selbst; vgl. mhd. satzunger = einer, der auf Pfänder leiht; auch Pfandschaft). Vom Hochmittelalter an verpfändeten Könige und Fürsten bei Geldbedarf eigene Ländereien, Burgen, Dörfer und Städte bzw. nutzbare Rechte (Vogteien, Gerichte) an geistl. oder weltl. Fürsten bzw. an Angehörige des landsässigen Adels. Wurde die auf das Pfand entliehene Summe nicht zurückerstattet, kam die Pfandsache in den Besitz des Darlehensgebers.

Unter mittelalterliche Kaufleuten kam das Grundpfandrecht in Gebrauch, bei dem deren wertvolle städtische Hausgrundstücke als Sicherheit bei der Beschaffung von Betriebskapital eingesetzt wurden. Das verpfändete Grundstück wurde zur Sicherung der Gäubigerrechte in ein besonderes Buch (in Köln ®”Schreinsbuch” genannt) eingetragen.

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