Ritterschlag

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Ritterschlag (mhd.ritterslac; mlat. dubbatio, militaris alapa) Im frühen 14. Jh. wurde die seit dem 12. Jh. geübte Schwertleite durch den aus französischem Brauch übernommenen Ritterschlag abgelöst. (Erstes literarisches Zeugnis für die Rittermachung zweier Herren von Carrara durch König Karl IV., 1354.) Stand bei der Schwertleite die Wehrhaftmachung im Mittelpunkt, so war es nunmehr die Verleihung der Ritterwürde. Der Knappe wurde durch ein zeremonielles Reinigungsbad und die Nachtwache (Sporenwache, Waffenwache) vorbereitet. Am Morgen des folgenden Tages legte er, mit einer braunen Kutte angetan, die Beichte ab und kommunizierte. Danach zog er weiße Kleider an und empfing zeremonielle Besuche. Zu der eigentlichen Zeremonie des Ritterschlags erschien der Promovend in Kettenhemd und Halsberc in der Burgkapelle. Er kniete vor dem Altar nieder und schwor, sein Leben und Gut für den heiligen Glauben und für die Kirche, für Witwen, Waisen und Unterdrückte einzusetzen. Darauf wurden die silbernen Sporen des Knappen gegen die goldenen Sporen des Ritters ausgetauscht (miles auratus), und er empfing Schwert und Wehrgurt. Nach der Messe segnete der Priester das Schwert, der Knappe sprach einen weiteren Eid gegenüber der Ritterschaft und empfing den Ritterschlag von seinem Lehnsherrn, der mit der flachen Hand oder der Schwertbreite zwei- oder dreimal auf Hals oder Schulter des Knappen schlug. (Der Schlag entsprach der im Mittelalter üblichen Gedächtnisstütze einer schmerzhaften Züchtigung.) Dabei und dabei sprach der Zelebrant die folgende rituelle Reimformel:

“Im Namen Gottes und St. Michaels und St. Georgs Ehr’

empfange diesen Schlag und keinen mehr,

sei du biderbe (bieder) und gerecht,

s’ist besser Ritter sein als Knecht (Knecht = Knappe).”

Der neue Ritter nahm Helm, Schild und Lanze auf, und präsentierte sich der Festgemeinde.

Mit dem Ritterschlag konnte auch besondere Tapferkeit direkt nach der Schlacht belohnt werden (s. Suchenwirt, Peter). Auch wird von zahlenstarken Ritterpromotionen vor Schlachten oder anlässlich der obligatorischen Romfahrten der dt. Königen berichtet. Am Ende des Mittelalter wurden durch kaiserliches Privileg auch Bürger und Kaufleute zu Rittern geschlagen, wurde von Frankreich der Brauch übernommen, Juristen in den Ritterstand zu erheben (milites iustitiae).

Das Fest der Ritterpromotion war Anlass, um bei Tafeleien, Tanz und Turnieren höfische Pracht und Freigiebigkeit zu demonstrieren; entsprechend hoch waren die Kosten hierfür und nicht zuletzt für eine standesgemäße Ausstattung mit Rüstung und Rössern. Viele Ritterbürtige blieben mangels entsprechenden Vermögens im Stand des Edelknechts.

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