Rosenkranz

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Rosenkranz (mhd. rosenkranz; kirchenlat. Rosarium, auch Psalter, Paternoster). Im 11. Jh. wurde eine Schnur mit einem Kreuz und einer Anzahl von großen und kleinen Kugeln als Gebetshilfe beim Beten des Breviers durch Laien bekannt. Die einzelnen Gebete, neben dem Pater noster vor allem die Psalmen, wurden an den Kugeln abgezählt, deren Zahl von 10 bis 150 (150 ist die Zahl der biblischen Psalmen) variierte. Später ging die Gebetsschnur, mit besonderer Förderung durch die Dominikaner, in die marianische Gebetspraxis ein. Zur weiteren Verbreitung der Rosenkranzpraxis wurden viele Rosenkranzbruderschaften gestiftet. Beim formelhaften Aufsagen des Rosenkranzes zählte man die Gebete an dem Kreuz (Glaubensbekenntnis) und an den Kugeln mit: die sechs größeren Kugeln galten je ein Vater unser, die 53 kleineren je ein Ave Maria. Die heute gebräuchliche Form des Rosenkranzes, mit fünf mal zehn Perlen, entstand etwa um 1500.

Je nachdem, welcher Heilsereignisse aus dem Leben Jesu oder Mariens beim Ave gedacht wurde, unterschied man der freudenreichen, den schmerzhaften und den glorreichen Rosenkranz. Name (arab. wardija = Rosengarten) und Praxis des Rosenkranzes dürfte von den Muslimen übernommen worden sein, deren Rosenkränze 99 Kugeln enthielten – eine für jeden Namen Allahs. Die muslimische Gebetsschnur ist wahrscheinlich eine Nachbildung der hinduistischen japamala, der “Rosenperlenschnur” der Mantras.

Rosenkranzperlen wurden von spezialisierten Drechslern, den Paternosterern, an der Drehbank mittels Hohlbohrer aus Hartholzscheiten oder Röhrenknochen (von Pferden oder Rindern; s. Knochen) ausgedreht und auf Schnüren oder Rosshaar aufgereiht. (Mit dem Hohlbohrer fräste man Halbkugeln aus der einen Seite einer flachen Knochenplatte; nachdem man die Platte um 180° gewendet hatte, vollendete man die Halbkugel der Vorderseite von hinten her zur fertigen Kugel. Diese musste nun noch durchbohrt werden.)

Die Kugeln kostbarer Rosenkränze bestanden aus Elfenbein, Koralle, Bernstein, Agtstein oder Edelmetall.

In der Volksgläubigkeit hatte der R. eine hervorragende Stellung: er war ein selbstverständliches Requisit bei kultischen Ereignissen wie Beichte, Kommunion, Hochzeit oder Aussegnung. Im Aberglauben galt er als Apotropaion und als Heilmittel.

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