Sakramentenzauber

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Sakramentenzauber. Gegenständen des christl. Sakramenten-, Sakramentalien- und Reliquienkults (Hostien, Tauf- und Weihwasser, Salböl, Heiligengebein) wurde hohe magische Wirkkraft zugetraut. Schon zur Karolingerzeit suchte man durch (entwendetes) Chrisam den Ausgang von Gottesurteilen zu beeinflussen. Konsekrierte Hostien wurden vom 11./12. Jh. an für Schutz- und Schadenzauber missbraucht. Hierauf nimmt ein Erlass der Inquisition in Südfrankreich von 1320 Bezug: “… Andere Zauberer bedienen sich … der konsekrierten Hostie und der anderen Sakramente und missbrauchen Materie und Form zu ihren magischen Künsten. …”. In “Geständnissen” spätmittelalterliche Hexenprozesse wurden geweihte Hostien als Ingrediens von Zaubertränken und Hexensalben mit schöner Regelmäßigkeit genannt. Ein Synodalbeschluss (Köln, 1281) machte das Verschließen von Taufwasser zur Pflicht, da es häufig zu abergläubischen Praktiken entwendet wurde.Hartlieb berichtet in seinem ” aller verbotenen Künste” davon, dass Höflinge ihre Sporen mit Weihwasser netzten, um Schwellungen an den Pferden zu vermeiden, und dass Bauern ihr Vieh mit Weihwasser besprengten, um es vor Wölfen zu schützen. Neben dem illegalen, unter Strafandrohung stehenden Sakramentenzauber können die Praktiken der Priester und Mönche beim Umgang mit Weihwasser, Weihrauch, Gebets- und Segensformeln, Reliquien usf. als legaler Sakramentenzauber betrachtet werden.

Im Volksglauben wurde die priesterliche Weihekraft als derart mächtig erachtet, dass sie selbst dann wirkte, wenn sie unwissentlich gespendet wurde. So wurden oft Amulette unter das Altartuch gelegt oder einem Täufling ins Kleid gesteckt, um auf diese Weise den priesterlichen Segen – und damit magische Kraft – zu erlangen.

In weiterem Sinn gehört zum Sakramentenzauber auch der in Bußbüchern nur mit mäßiger Missbilligung erwähnte Brauch, die Hl. Schrift von einem Kind oder einem Priester aufs Geratewohl aufschlagen zu lassen und die erste Zeile, auf die des Priesters Blick fiel, als prophetischen Hinweis auszulegen (Bibliomantie).

Auch die geweihten Glocken galten als wundermächtig. Auf die unheil- bzw. dämonenabwehrende Kraft ihres Schalles vertraute man bei Sturm, Gewitter und Hagelschlag (Wetterläuten). Ihre Berührung brachte Kranken Heilung, abgefeiltes Glockenmetall half gegen allerlei Krankheit und Zauberei bei Mensch und Tier. Die Schmiere aus den Lagern des Glockenjochs (“Glockensalbe”) galt als Heilmittel gegen Schwerhörigkeit und Hämorrhoiden. Selbst Fasern vom Glockenseil waren ein begehrtes Wundermittel, wurden kleinen Kindern zum leichteren Zahnen in einem Säckchen um den Hals gehängt und trächtigen Kühen eingegeben, um sie vor Verkalben zu schützen.

Des weiteren galten wahngläubigen Laien und Priestern Gebete als Mittel, Gutes oder Böses herbeizuführen. Für ein besonders wirksames Zaubermittel wurden die Sterbegebete und der 108. Psalm (“Deus laudem meam ne tacueris”) gehalten: Damit glaubte man, missliebige Personen “totbeten” (mhd. mortbeten) zu können (Berthold von Regensburg: “Quales sunt, qui orant pro vindicta inimicorum.”) Als wirksamer Zauber galt auch die unter Vorwand bestellte Messe, womöglich eine Totenmesse. Um die Wirkung zu steigern, stellten manche ein Wachsbild (imago cerea, s. Bildzauber) der totzubetenden Person auf den Altar. (Gegen derlei Aberglauben wurde schon in den Synodalstatuten von Toledo [694] ein strafbewehrtes Verbot erlassen. Weitere Verbote ergingen auf den Synoden von Trier [1227?] und Prag [1346].) Nicht beanstandet wurde das “Gesundbeten” (das “Bannen von Krankheiten”), das beschwörende Bittgebet um die Hilfe Gottes oder eines Krankheitsheiligen zur eigenen Gesundung oder der eines Dritten. Zu den religiösen Heilmitteln des Mittelalter gehörten neben den schon genannten noch Exorzismen sowie mit dem Ansuchen um Heilung verbundene Stiftungen und Bittwallfahrten.

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