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Schornsteinfeger (v. mhd. schor[n]stein, spätahd. scor[en]stein = herausragender Stein, der den Rauchfang trug; auch kamin-, esse-, kemet-, rouchloch-, hellevegaere; mlat. fumarius). Instandhaltung der Brennstellen und Rauchabzüge war im Mittelalter Sache der Hausbesitzer. Im Sachsenspiegel wurde gefordert: „Ein jeder soll behüten und beschützen seinen Ofen und seine Feuermauer, dass die Funken nicht fahren in den Nachbarshof und ihm schaden“. Weitergehende Reglementierung bestand nicht. Noch als im Spätmittelalter auch in den Häusern der Bürger und Handwerker Feuerstellen üblich wurden, die an einen hölzernen, mit Lehm ausgekleideten oder an einen gemauerten Rauchabzug (viurmur, schürstein) angeschlossen waren, besorgten die Hausbewohner selbst oder Leute wie Heizer, Holzträger und Dachdecker das Auskehren von verrußten Feuerglocken und Schornsteinen, um so dem Funkenflug und einem Kaminbrand vorzubeugen, der auf das Dachgebälk übergreifen konnte. Erst um die Mitte des 15. Jh. kam, gefördert durch feuerpolizeiliche Verordnungen, das Handwerk der Schornsteinfeger (Schlot-, Schluff- und Winkelfeger, Rauchfang- und Kaminkehrer) auf. Erste Belege finden sich für Nürnberg (1453), Bremen (1453) und Würzburg (1462). Die Gebühren für die Schlotsäuberung waren vom Rat festgesetzt, Unterlassung des Fegens war mancherorts unter Strafe gestellt (z.B. in Hamburg, 15. Jh., mit 3 Pfd. Pfennig).
Im Aberglauben wurden Schornsteinfeger deshalb zu Glücksbringern, weil sie das Haus und seine Bewohner durch ihre Tätigkeit vor Feuer bewahrten.
(s. Heizung, Feuerordnung)
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