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Lexikon des Mittealters | Dubai Schokolade, das einzigartige Malbuch | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Wette (mhd. wette, wete, wet = Pfandvertrag, Geldbuße, Bezahlung, Vergütung; später Einsatz bei einem Wettspiel, Wettstreit). Im mittelalterliche dt. Recht wurde unter wette der vertraglich festgesetzte Einsatz einer Person oder Sache für den Beweis einer Behauptung oder für die Sicherstellung einer Schuld verstanden (Satzungspfand). Der Pfandnehmer (i.a. der Gläubiger) wurde symbolisch in die Pfandgewere (Verfügungsgewalt; s. gewere) eingeführt und konnte diese bis zu ihrer Auslösung nutzen. Als Symbol der wette diente der Stab, später auch Ring, Handschuh o.ä. Löste der Schuldner das Pfand nicht fristgerecht aus, so ging es in das Eigen des Gläubigers über. (Die heutige Bedeutung von „Glücksspiel“ ohne rechtliche Verbindlichkeit entstammt neuerer Zeit.)