Zäune

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Zäune (mhd., ahd. zun = Umzäunung, Hecke, Gehege). Zum Schutz vor unbefugtem Betreten oder Befahren sowie gegen Verbiss und Trittschaden durch Wild und einbrechendes Vieh mussten Wiesen, Äcker und Gärten eingezäunt werden; zudem markierten Zäune die Grenzlinie zwischen den Feldfluren verschiedener Dorfgenossen. Der das Dorf umgebende Zaun (s. Etter) hatte neben seiner Schutzfunktion rechtliche Bedeutung als Außengrenze des dörflichen Friedens- und Rechtsraumes. Ausweislich mittelalterliche Bildquellen bestanden Zäune aus Weiden-, Hasel- oder Pappelruten-Flechtwerk zwischen Holzpfählen oder – seltener – aus waagrecht zwischen Pfosten eingelegten Stangen mit oder ohne Lattung bzw. Bebretterung. Andere Zäune waren gitterartige Konstruktionen aus kreuzweise übereinandergelegten Latten oder Bohnenstangen. Beim Zaunbau anfallender Abfall von Astwerk soll nicht auf des Nachbarn Grundstück befördert sondern auf dem eigenen Grundstück eingesammelt werden.

Der Grundherr oder die Dorfgemeinde machten das Einzäunen zur Pflicht, ehe gesät und das Vieh ausgetrieben wurde musste gezäunt sein. Der Bannwart (Flurschütz) überwachte den ordnungsgemäßen Zustand des Zaunwerks und mahnte Reparaturen an. Zaunpfähle gehörten zu den Abgaben, Zäunen zu den Leistungen abhängiger Bauern gegenüber der Grundherrschaft. Die Höhe der Zäune war reglementiert: sie durften nur so hoch sein, dass ein Berittener den eingezäunten Bereich mühelos einsehen konnte, was die Höhe auf 1,20 bis 1,50 m beschränkte. Der Zaun sollte so stabil errichtet sein, dass, “wenn der Amtmann darauf steht und dreimal kräftig wippt, ihn der Zaun allein hält, so stark soll er sein.”

(s. Bannwart, Flechten, Gebück, Grenze, Stadtbefestigung)

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