Die Mark

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Die Masse der freien fränkischen Bauern siedelte sich in Dörfern an, wie es schon in der Zeit vor der Landnahme bei den Germanen üblich gewesen war. Das gesamte Land, das zu einem Dorf gehörte, wurde Mark genannt, und alle Bauern zusammen bildeten die Markgenossenschaft. Jeder Markgenosse erhielt für sich und seine Familie einen Hof mit Stall und Garten als Eigentum und nach Größe der Familie auch Ackerland. Dieses Ackerland befand sich zwar im Besitz des fränkischen Bauern, Eigentümer blieb aber vorläufig noch die Markgenossenschaft. Wald, Weide, Bäche und Teiche, auch Allmende genannt, wurden gemeinsam genutzt.

Die Franken betrieben den Ackerbau in der Form der geregelten Feldgraswirtschaft. Dabei wurde das Ackerland in zwei große Teile, die sogenannten Gewanne, geteilt, von denen in jedem Jahr einer brachlag, damit der Boden ausruhen konnte. Auf dem brachliegenden Teil weidete das Vieh. Auf dem bebauten Acker wechselte man die Fruchtfolge, weil die Pflanzen den Boden in ungleicher Weise ausnutzten. Zwischen den einzelnen Anteilen der Bauern in einem Gewann gab es weder feste Grenzen, noch führten Wege zu den einzelnen Feldstücken. Sämtliche Feldarbeiten mussten daher ungefähr gleichzeitig ausgeführt werden. Den Zeitpunkt bestimmten die Markgenossen auf ihren Versammlungen, dem Märkerthing. Wer sich nicht nach diesen Bestimmungen richtete, den bestraften sie. Diese gemeinsame Feldbestellung nannte man Flurzwang. In Wald und Weide konnten die Bauern ihr Holz holen und das Vieh Weiden lassen. Auch dafür galten die Bestimmungen der Markgenossenschaft. Die Mark war also eine Genossenschaft freier Bauern, jeder Bauer besaß einen Hof und Ackerland, die Allmende nutzten sie gemeinsam.

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