Goldene Bulle

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Im Jahre 1356 verkündete Kaiser Karl IV. ein Reichsgesetz über die Königswahl und die Kurfürstenrechte, die „Goldene Bulle“. Damit wurde das Wahlrecht der Kurfürsten reichgesetzlich geregelt.

Goldene Bulle im Mittelalter
Goldene Bulle im Mittelalter

Das Gesetz erklärte den Besitz der Kurfürsten für unteilbar, jeweils der älteste Sohn des Fürsten war erbberechtigt. Weiterhin verbriefte ihnen das Gesetz, das ihre Untertanen nicht vor kaiserliche Gerichte gezogen werden durften. Dazu erhielten sie das Zoll- und Münzrecht und das Recht, die in ihrem Gebieten gefundenen Bodenschätze zu gewinnen und auszunutzen. Für diese Zugeständnisse sollten sie sich verpflichtet fühlen, mit dem Kaiser zusammen jährlich einmal in einer Reichsstadt über Fragen des Reiches zu beraten. Zu einen ständigen Kurfürstenrat kam es jedoch nicht, da Kaiser und Kurfürsten nur um ihre Landeshoheit besorgt waren, Das Reichsgesetz verbot abermals den Städten, Bündnisse untereinander zu schließen.

Goldene Bulle im Mittelalter
Goldene Bulle im Mittelalter
Goldene Bulle im Mittelalter
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