Kulturelle Tätigkeit der Stadt

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Die Stadt sorgt für die öffentliche Sicherheit (Feuerwehr), die Straßenanlagen (baupolizeiliche Vorschriften), öffentliche Gesundheitspflege (Badestuben) und geziemendes Verhalten der Bürger (Kleider und Luxusordnungen). In dem Bestreben, die Aufsicht über das in der Bürgerschaft vorhandene Kapital in der Hand zu behalten, zieht die Stadt die Verwaltung der milden Stiftungen an sich, teilweise auch heftigen Kämpfen mit der Geistlichkeit. So werden die Armen und Krankenhäuser, aber die Schulen städtisch, wenn sie auch auf kirchlichen Besitz unterhalten werden.

Die Streitigkeiten mit der Kirche beeinträchtigen den frommen Sinn der Bürgerschaft nicht, Er äußert sich in den Stiftungen für die Kirchen (Altäre, Kirchenfenster, Kapellen), in der Teilnahme der gesamten Bevölkerung an den kirchlichen Festen (Prozessionen), vor allem aber im Bau prächtiger Pfarrkirchen. Die gotischen Dome sind von den Städten errichtet, ihre Baumeister sind weltlich.

Blieb der Geister des mittelalterlichen Bürgertums durchaus kirchlich, so bedeutetet die Unterstellung des Kirchenwesens unter städtische Aufsicht und Verwaltung, die zum Teil schone eine Besetzung der Parrstellen durch den Rat zur Folge hatte, doch den Beginn der Unterordnung der Kirche unter den Staat.

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