Allgemeine Situation der Prostitution

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Mittelalterliche Prostituierte sind ganz klar den Randständigen zuzuordnen. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch jugendliche Banden, Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn “in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht.” Manche Prostituierte wurde durch künstlich herbeigeführte Verschuldung in eine sklavenähnliche Abhängigkeit versetzt.

Raphael Fischer – http://www.raffiniert.ch/gprost.html

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