Wildern

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Jedes Tier auf einem Rittergut gehörte grundsätzlich dem Gutsherrn. Nur er hatte das Recht zu jagen, es sei den er beauftragte jemanden mit der Jagd. Jeder andere, vor allem Leibeigene wurden hart bestraft, wenn man sie beim unerlaubten Jagen, d. h. Wildern, antraf.

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