Abgaben

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Abgaben (mhd. bete [z.B. betekorn], gelt [z.B. win-, korngelt], stiur [z.B. stiurwin], stiurunge, zehent, zende; lat. tributum). Als Gegenleistung für überlassenes Land mußten die abhängigen Bauern (Grundholde, Hintersassen, Fröner) der Grundherrschaft neben Verrichtungen (s. Frondienste) auch Abgaben erbringen, die ursprünglich aus pflanzlichen und tierischen Produkten (Naturalabgaben), seit dem 13. Jh. auch aus Geldzahlung bestanden. Außer den Abgaben an die Grundherrschaft, die ungefähr ein Drittel des Ertrags ausmachten, verlangte die Kirche (vom 6. Jh. an) den zehnten Teil des Ertrags (s. Zehnt), ursprünglich zur Armenversorgung gedacht, später hauptsächlich zur Finanzierung der Pfarrsprengel verwendet. Zu diesen festen Abgaben kamen fallweise Gebühren etwa für die Benutzung der herrschaftlichen Wälder (Holzeinschlag [ligneritia], Eichelmast [pastio]), für die Benutzung der Mühlen, Back- und Brauhäuser, auch für Bede und Besthaupt, ferner Strafgebühren (Bußen), Zölle und Marktabgaben. An vegetabilen Produkten wurden abgeführt: Getreide, Mehl, Brot, Gemüse (Hülsenfrüchte), Obst, Nüsse, Met, Most, Wein und Bier. Abgaben animalischer Herkunft waren Lebendvieh (Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel), Fleisch (Pökelfleisch, Trockenfleisch), Fett, Eier, Milchprodukte (Käse, Butter), Häute und Felle, Talg, Wachs und Honig. Als Naturalabgaben werden auch Wolle, Flachs, Hanf, Heu, Dung, Gerberrinde, Bau- und Feuerholz, Zaunpfähle, Holzfackeln, Holzschindeln, Dachbretter und textile Erzeugnisse (Leintücher, Hemden) sowie Fertigprodukte von Schmieden, Sattlern, Schustern, Tischlern, Hafnern usf. erwähnt.

Die Abgabenbelastung war nicht überall gleich, dürfte aber allgemein als drückend, mancherorts sogar als ausbeuterisch empfunden worden sein.

Für die Abgabenentrichtung waren feste Termine eingerichtet, wie sie aus Urbaren oder aus dem Sachsenspiegel entnommen werden können. So war am Walpurgistag (1. Mai) der Lämmerzehnt zu entrichten, am Urbanstag (25. Mai) der Obst- und Weinzehnt, am Johannistag (24. Juni) der Fleischzehnt, am Margaretentag (13. Juli) der Getreidezehnt, an Mariae Himmelfahrt (15. August) der Gänsezehnt und am Bartholomäustag (24. August) der Geldzins.

(s. Bannrechte, Bede, Bedemund, Besthaupt, Lantval, Leibzins, Stadtsteuern, Steuer, Wachszinsige, Zensuale)

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