Munt

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen“ auf 111 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

munt (mhd., = Schutz, Bevormundung; latinisiert mundium; verwandt mit lat. manus = Hand). Ma. Rechtsbegriff. Am deutlichsten ausgeprägt im häuslichen Verband: Herrschaft, Gerichtsgewalt und Schutz des Hausherrn galten für Ehefrau, Kinder, Verschwägerte und häusliches Gesinde, sie waren seiner muntschaft unterworfen (s. Hausherrschaft). Die Gerichtsbarkeit des Hausherrn konnte bis zu Tötung, Verstoßung oder Veräußerung gehen. Töchter des Hausherrn kamen durch Verheiratung aus der väterlichen in die munt des Ehemannes. Söhne wurden durch Wehrhaftmachung oder Gründung eines eigenen Hausstandes selbstmündig. Das Mündigkeitsalter junger Männer wurde schon in den Rechtsbüchern des 13. Jh. mit 21 Jahren angegeben (s. Mündigkeit). Aus der sippenrechtlichen muntschaft ging im Spätmittelalter – zunächst in den Städten – das amtliche Vormundschaftswesen hervor (s. Vormund).

Eine besondere Form der munt war der Königsschutz, dem Kleriker, Witwen, Waisen, fahrende Kaufleute und Juden (letztere gegen Gebühr) unterstanden (s. Königsmunt). Im Spätmittelalter gelangte diese Schutzpflicht in die Zuständigkeit der Territorialherren.

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