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Nacht (ahd., mhd. naht). Als Nacht galt die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang; das Tagewerk beginnt zwar mit der Morgendämmerung, der neue Tag rechnete jedoch schon vom vorhergehenden Sonnenuntergang an („nox ducit diem“). Gesetzliche Fristen endeten somit nicht etwa um Mitternacht, sondern mit dem Sonnenuntergang. Fristsetzungen wurden demnach in Nächten (z.B. vierzehn N.) angegeben.
Im mittelalterliche Recht galten für nächtens begangene Delikte verschärfte Strafen. Diupstale by naht und nebil (nocturnus fur), nächtlicher Hausfriedensbruch oder Wilderei zur Nachtzeit wurden härter bestraft als die gleichen Vergehen, tags begangen. Waffenzücken nach Tagesende wurde höher bestraft, nächtlicher Totschlag wurde als Mord gewertet.
Den Beginn der Nacht zeigte die zweite (oder dritte) Abendglocke an. Nun waren die Tore zu schließen, hatten Ausschank, Spiel und Tanz zu enden, mussten gewerbliche Feuerstellen (Backofen, Schmiedessen usw.) gelöscht werden, sollte Ruhe in den Gassen herrschen. Der Nachtwächter trat seinen Umgang an.
Dem mittelalterliche Menschen galt die Nacht als geheimnisvoll, unheimlich, feindlich. Man fühlte sich von Dämonen bedroht und wurde – des Gesichtssinnes beraubt – leicht Opfer von Halluzinationen, auch solcher akustischer Art, fehlinterpretierte man doch Geräusche umso mehr, je weniger das Auge wahrnehmen konnte. Besondere Bedeutung maß der Aberglauben der Mitternacht und gewissen Kalenderdaten (Walpurgisnacht, Rauhnächte, Neujahrsnacht usf.) bei. Um Mitternacht gesprochene Segen oder Verwünschungen galten als besonders wirkungsvoll, ebenso mitternächtlich gewonnene Heilkräuter. Die Walpurgisnacht war Festnacht der Hexen (s. Hexenritt), in den Rauhnächten fuhr die Wilde Jagd durch den Nachthimmel. Vorbeugend gegen nächtlichen Spuk und Zauber stellt man sich mit dem Nachtgebet unter Gottes und der Heiligen Schutz.
Der Bischof Thietmar von Merseburg (975-1018) berichtet in seiner Bistums-Chronik von einer Äbtissin, die den Unterschied zwischen Tag und Nacht mit dem Sinnspruch charakterisierte: „So wie der Tag den Lebenden gehört, so ist die Nacht das Reich der Toten“ – womit sie wohl die Wiedergänger, Untoten und Geister gemeint hatte. (Zit. bei P. Dinzelbacher)