Reichsgut

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Reichsgut (Königsgut). Der aus dem karoling. Erbe stammende Grundbesitz des Reiches, aus dem der Unterhalt des königl. Hofes durch Natural- und Geldabgaben bestritten wurde. Das Reichsgut stand entweder direkt unter der Verwaltung der königl. Kammer, wurde als Reichslehen oder Reichskirchengut vergeben oder gegen Zins verpachtet. Eigengut (Hausgut) des jeweiligen Herrscherhauses und Reichsgut wurden spätestens seit dem 11. Jh. getrennt verwaltet. Seit Otto I. und der durch ihn betriebenen Förderung des geistl. Fürstenstandes (s. Ottonisches Reichskirchensystem) war das Reichsgut stark geschmälert und im weiteren Verlauf durch Schenkung, Verkauf und Verpfändung bis auf unbedeutende Reste zusammengeschmolzen. Bemühungen, das Reichsgut wieder zu mehren (s. “Revindikation”), wie sie von den Staufern und von Rudolf von Habsburg unternommen wurden, hatten keinen Erfolg. Daher war das Königtum im Spätmittelalter darauf angewiesen, sich aus dem Hausgut der jeweiligen Herrscher-Dynastie zu finanzieren. Zusammenhängende Reichsgutsbezirke, die in Vogteien gegliedert waren, gab es am Oberrhein, in Mitteldeutschland, Ostfranken, Thüringen und im Egerland. Die von Reichsvögten (iudices provinciales, negocia imperatores agentes) verwalteten Güter gingen jedoch ebenfalls meist an fürstliche Territorien über.

Unter Landvogteien sind Bezirke zu verstehen, auf die der König in dem Bestreben, verloren gegangenes Reichsgut wiederzugewinnen, Anspruch erhob und die er von Landvögten verwalten ließ. Derartige Landvogteien wurden im Elsaß, in der Wetterau, in Franken, Schwaben und in den Waldstätten eingerichtet; nicht dagegen in Norddeutschland, wo es keinen größeren Reichsbesitz gab. Im 15. Jh. lösten sich die Landvogteien auf.

(s. Reichsvogtei, Tafelgut, Vogtland)

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