Abdecker

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Abdecker (unter Abdecken verstand man das Abziehen der Haut [Decke] von Tieren; auch schinder, velleman [v. velle = Fall, Sturz], veltweider [v. velt = Feld, Acker], Sturzl, Fall-, Feld-, Halb-, Wasenmeister, mndd. racker; lat. excoriator, deglubitor). Ursprünglich war es Sache des Besitzers, die Körper verendeter Tiere zu beseitigen, indem er diese im Misthaufen oder auf freiem Feld vergrub oder in die Latrine oder das nächstbeste Fließgewässer warf. Erst im Spätmittelalter bildete sich – auf Initiative städtischer, dörflicher oder herrschaftlicher Amtsträger hin – das spezialisierte Schindergewerbe. Der Abdecker beseitigte Tierkadaver nach vorherigem Abhäuten durch Vergraben an dafür bestimmten abgelegenen Orten (schint-anger, asgraben).

Die rohen Häute wurden von Gerbern gekauft, der Erlös bildete die Haupteinnahme einer Abdeckerei. Bei genügend großem Materialanfall wurde aus dem enthäuteten Tierkörper durch Kochen Fett bzw. Unschlitt gewonnen, das Seifensiedern und Lichterziehern als Ausgangsmaterial diente. Sehnige Teile wurden getrocknet und als “Leimleder” an die Leimsieder verkauft. Gewinn brachte auch der Verkauf von Klauen, Horn und Roßhaar. Überdies galten Abdecker bis in die Neuzeit hinein als Heilkundige, und machten mit – vornehmlich magischen – Kuren und mit Arzneimitteln für Mensch und Tier oftmals größeren Gewinn als mit ihrem eigentlichen Gewerbe.

Das Abdeckergewerbe galt als unehrlich (s. unehrliche Leute), der Abdecker wohnte daher – vor allem aber wegen des infernalischen Gestanks, der mit seiner Tätigkeit verbunden war – außerhalb geschlossener Siedlungen; auch fürchtete man die krankmachende Wirkung der von Kadavern ausgehenden Miasmen. Abdecker waren wegen des häufigen Umgangs mit an Zooanthroponosen gefallenen Tierkörpern einem hohen Krankheitsrisiko ausgesetzt (Milzbrand, Tollwut, Rotlauf, Wurmkrankheiten etc.). Der Makel (macula infamiae) des Gewerbes ging nicht auf dessen Produkte – Häute, Haare, Knochen, Heilmittel etc. – über. Dies wird bestätigt durch die Tatsache, dass der Abdecker mancherorts der Obrigkeit Hundsfelle für Handschuhe schuldete und dass Knochen ein begehrter Rohstoff für die Leimsiederei waren.

Die Begriffe Schinder, Schinderkarren, Schindersknecht standen ursprünglich mit der Abdeckerei in Zusammenhang, wurden später jedoch auch auf das als ebenso unehrlich eingestufte Henkersgewerbe bezogen, waren doch Henkersknechte und selbst Scharfrichter häufig auch Betreiber des Schindangers.

Auf Leute, die verendete Tiere eigenhändig vergruben, ging im Spätmittelalter die Anruchtigkeit des Abdeckers über. Dieser durfte sie öffentlich verrufen, indem er das Schindermesser in ihre Türe rammte. Erst nach Erlegung eines Bußgelds wurde der Schimpf zurückgenommen.

(s. Fellpflücker, Hundeschläger)

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