Abtshaus

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Abtshaus (Abbatia, Prälatur, Propstei). Klöster, denen ein eigener Abt oder Propst bzw. eine Äbtissin vorstand (Abteien), hatten am Rande der Klausur einen Bau, der außer als Unterkunft des Klostervorstands zum Empfang und zur Beherbergung hochgestellter Gäste – etwa eines Bischofs oder des Klosterherrn – diente. Die Ausstattung des Abtshauses wurde im Laufe der Zeit immer aufwendiger, bis diese vom Hochmittelalter an palastartigen Charakter annahm. Zum üblichen Raumbestand gehörte ein großer Festsaal, eine Kapelle, heizbare Wohn- und Schlafräume des Klostervorstands und seiner Gäste, separate Aborte, Amts- und Archivräume, gelegentlich eine Bibliothek, eine eigene Küche und ein eigener Keller (da die Vorratshaltung und Verpflegung im Abtshaus von der des Konvents getrennt war).

Beispiele: Abts- bzw. Äbtissinnenhäuser in Heilsbronn, Wienhausen, Bebenhausen.

(s. Abtei, Klosteranlage)

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