Ahnenprobe

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Ahnenprobe (auch Adelsprobe; mlat. probatio avitae nobilitatis). Der bezeugte Nachweis adliger Abstammung. Um für ein Herrscheramt, für eine Belehnung, für die Aufnahme in einen Ritterorden, in adelige Domkapitel oder Kollegiatstifte oder für die Teilnahme an einem Turnier als standesgemäß anerkannt zu werden, musste ein Ahnennachweis erbracht werden, für dessen Richtigkeit adlige Standesgenossen (“Aufschwörer”) zu bürgen hatten. Die erforderliche Ahnenzahl konnte 4, 8, 16 oder 32 Vorfahren väterlicher- und mütterlicherseits umfassen. Derartige Abstammungsnachweise waren seit dem Hochmittelalter üblich und werden als Ausdruck für die ständischen Abschließungstendenzen des niederen Adels angesehen; für den Hochadel wurde das Vorhandensein adliger Ahnen zwar als selbstverständlich vorausgesetzt, jedoch wurden häufig phantastische Herkunftslinien bis hin zu biblischen Vorfahren konstruiert. In der Heraldik findet die Ahnenprobe dadurch Ausdruck, dass vier oder acht kleinere Wappenschilde das Wappen derjenigen Person begleiteten, deren adlige Abkunft bewiesen werden sollte.

(s. Stammbaum)

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