Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Augustiner-Chorherren (Canonici Regulares S. Augustini, CanRAug; regulierte Chorherren, Regler). Im 11. Jh. wurde eine Kongregation von Kanonikern gegründet, die in klösterlicher Gemeinschaft nach Regeln lebten, die dem Hl. Augustinus zugeschrieben wurden („secundum beati Augustini regulam viventes“). Die Ordensgründung erfolgte unter dem Eindruck des gregorianischen Reformgedankens, also mit dem Ziel, den Klerikerstand von Korruption und Feudalisierung zu reinigen. Um 1250 war der Kanonikerorden in ganz Mitteleuropa vertreten; in Deutschland verbreitete er sich besonders im Süden (Salzburg, Brixen, Basel, Rottenbuch, Marbach, Straßburg). Sein besonderes Anliegen war die Pflege der Wissenschaften, entsprechend reichhaltig waren die Stiftsbibliotheken ausgestattet. In deutschen Augustiner-Chorherrenstiften galten die Regeln der Consuetudines Marbacenses, während italienische Stifte nach der Regula Portuensis verfasst waren und die Consuetudines Sancti Rufi in Südfrankreich, Spanien und Portugal galten. Die Gewandung entsprach der Priesterkleidung: Talar, Schulterkragen und Mantel ohne einheitliche Farben. Die Chorherrenstifte standen unter der Leitung eines Propstes, waren rechtliche selbständig und dem jeweils zuständigen Bischof unterstellt.
Zu den regulierten Chorherren (s. Regularkanoniker) werden auch unabhängige Gemeinschaften wie die Viktoriner und Prämonstratenser gerechnet.