Lexikon des Mittealters | Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag |
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Bannrechte (Banngerechtigkeiten, Zwangs- und Bannrechte, “Zwing und Bann”; mhd. ban, lat. iura bannaria). Monopolistische, strafbewehrte Vorschriften, mit denen die Grundherrschaft (Bannherren) die auf ihrem Besitz Ansässigen (die Bannpflichtigen) dazu zwangen, herrschaftseigene Einrichtungen zu benutzen (z.B. Straßen-, Mühlen-, Schlachthaus-, Backhaus-, Brauhaus-, Badhauszwang oder die Verpflichtung, weibliche Tiere zum Decken den herrschaftseigenen Beschälern zuzuführen).
Mittelpunkt eines adeligen Bannbezirks war üblicherweise eine Burg, von der aus Schutz geboten sowie die Verwaltung betrieben wurde. – Bannrechte konnten weiterverliehen (etwa an Klöster) oder verkauft (z.B. an Städte) werden.
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