Bartolus de Sassoferrato

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Bartolus de Sassoferrato (Bartolo de Saxoferrato; 1313-1357). Er studierte Rechte in Perugia und Bologna, promovierte 1336 und lehrte ab 1339 zunächst in Pisa, später in Perugia.

Als einflussreicher Rechtsgelehrter (“Fürst der Juristen”) wurde er 1355 Hofpfalzgraf Kaiser Karls IV.; er verfasste Glossen zu Gesetzen, die Karls Großvater, Kaiser Heinrich VII. erlassen hatte, Kommentare zum Corpus Iuris Civilis sowie viele Traktate und Gutachten zu Einzelproblemen wie z.B. dem Fluss-, Stadt- und Bürgerrecht.

Sein berühmtestes Werk ist der Traktat “De insigniis et armis” (1357), eine Abhandlung über die juristische Legitimität von Abzeichen, die für ein bestimmtes Amt, eine Institution, einen Handwerks- oder Gewerbebetrieb oder für autorisierte Personen in verschiedenen Funktionen standen. Unter anderem konstatiert er, dass jedermann das Recht hat, ein eigenes Wappen zu entwerfen und zu führen, dass Wappen und Abzeichen in männlicher Linie vererbbar sind, dass Bastarde nicht berechtigt sind, sich der Abzeichen zu bedienen und dass, wenn jemand einer Stadt verwiesen worden sei, seine Wappen zerstört und unkenntlich gemacht werden sollten. Die Schrift wurde schon bald in die europäischen Volkssprachen übersetzt, ist in fast 100 Handschriften erhalten und beeinflusste politische Traktate wie z.B. den “De nobilitate et rusticitate dialogus” des Felix Hemmerlin (1444). 1472 ging “De insigniis” erstmals in Druck. Für den überragenden Ruf des Bartolus steht die Sentenz “Nemo bonus iurista nisi Bartolista” (Nur der ist ein guter Jurist, der seinen Bartolus beherrscht).

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