Beg(h)inen

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Beg(h)inen (mlat. beguinae, begginae, beguttae [die Bezeichnung geht entweder auf engl. beg, beggar = betteln, Bettler zurück, oder auf eine volkstümlich-pejorative Verbalhornung von Albigenser]; mulieres devotae, m. religiosae, sorores) wurden Angehörige weltlicher Frauenkongregationen genannt, welche Jungfrauen und Witwen ein gemeinsames, beschütztes Leben in Armut und Keuschheit, bei Gebet und Arbeit gewährte. Beginen lebten ohne bindendes Gelübde, jedoch nach festgelegten Regeln in klosterähnlicher Gemeinschaft. Sie stammten anfangs aus den städt. Mittelschichten und dem landsässigen Adel, vom 14. Jh. an überwogen Frauen aus den Unterschichten. Je nach der Farbe ihrer Kleidung wurden sie auch graue, braune, blaue oder schwarze Schwestern genannt. Da sie von Kirche und Gesellschaft dem Witwenstand zugerechnet wurden, trugen Beginen den weißen Witwenschleier. Beginenhöfe entstanden im 12. bis 14. Jh. in Städten der Niederlande, Frankreichs, der Schweiz und Deutschlands (Beispiele: Beginenhöfe zu Köln [1223: 22 Beginenhöfe mit ca. 2000 Beginen; um 1475 106 Beginenhäuser], Basel [22 Häuser], Berlin, Frankfurt/M., Mainz [28 Häuser] und Straßburg [1351: 60 Häuser mit 1190 Beginen]), ferner in Städten Frankens, Schlesiens, Polens und Böhmens. Von der Anlage her waren sie ummauerte Quartiere mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Gärten, Spital und schlichter, schmuckloser Kirche. Die Beginen widmeten sich der Mädchenerziehung, der Pflege von Alten, Kranken und Sterbenden, dem Totendienst sowie handwerklichen Tätigkeiten wie Spinnen, Weben, Sticken, Nähen, Seifensieden und dem Anfertigen von Buchkopien. Sie schuldeten einer Vorsteherin (magistra) Gehorsam und ließen sich seelsorgerisch von Dominikanern, Franziskanern oder vom Pfarrklerus betreuen. Die Konvente der Beginen unterstanden der städtischen Rechtsprechung und besaßen zum Teil das Bürgerrecht.

Der Kirche waren die Beginen als Laienbewegung unbequem; sie wurden, sofern sie ohne festen Wohnsitz umherzogen, vom Bettel statt von geregelter Arbeit lebten oder ein rigoroses Armutsideal vertraten, in Häresieverdacht gebracht und verfolgt. Der Verurteilung auf dem Konzil von Vienne (1311/12) folgte die Toleranzzusage von Papst Johannes XXII. (1321). Im 15. Jh. lösten sich die meisten Beginenhöfe auf oder gingen in städtische Sozialdienste über. Der Niedergang der Beginenhöfe ging nicht zuletzt auf deren wirtschaftlichen Erfolg – vor allem in der Tuchherstellung – zurück, durch welchen sich die konkurrierenden Zünfte geschädigt fühlten. Mancherorts war den Beginen nur Leinenweberei erlaubt, wurde die Produktion der zünftigen Qualitätskontrolle unterworfen und obendrein die Zahl der Webstühle begrenzt. Ein Großteil der Häresie- und Hexereianklagen dürfte von den männerbeherrschten Zünften ausgegangen sein.

(s. Ketzer; Porete, Margareta, Maria von Oignies)

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