Capella regia

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Capella regia. Der Begriff capella geht auf die Mantelreliquie des hl. Martin – cappa [Demin. capella] sancti Martini – zurück, die höchste Reichsreliquie der Merowinger und Karolinger; die Wächter der Reliquie, später alle Geistlichen im Gefolge der Karolinger-Herrscher, wurden als capellani bezeichnet. Seit 765 wird wird das königl. Oratorium, die Hof- oder Pfalzkirche, “capella regis” genannt; hier wurde der herrscherliche Gottesdienst gehalten, verwahrten die Kapelläne die königl. Reliquienschätze. – Als capella regia bezeichnete man auch die Gemeinschaft der Hof- und Pfalzkapelläne. Neben ihren kultischen Obliegenheiten hatten sie bald Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen; ihr Vorgesetzter und oberster Urkundssachwalter war der archicapellanus (seit 825), anfangs im Abts-, später im Bischofsrang. Seit 965 amtete der Erzbischof von Mainz als ständiger Erzkapellan des dt. Reiches (s. Hofkapelle).

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