Consuetudines

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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consuetudines (mlat., = Gewohnheiten, Bräuche). Vom gesetzten Recht (lex scripta) getrennt war das Gewohnheitsrecht (consuetudo), das sich in längerer Zeit gebildet hatte und gelegentlich auch schriftl. niedergelegt wurde. Es hatte meist nur örtliche oder kleinräumige Gültigkeit und betraf Angelegenheiten etwa des Abgaben- oder Liegenschaftswesens. Damit fehlte ihm die Abstraktion vom Einzelfall und die normative Systematik, die das gesetzte Recht auszeichnen. Wo im Streitfall solches weistumsartiges Recht mit geschriebenem Recht konkurrierte, wurde nach letzterem entschieden.

Als consuetudines wurden im monastischen Bereich Bräuche (“Klostergewohnheiten”) bezeichnet, die sich im Lauf der Zeit ausgebildet hatten und zu gegebener Zeit als Zusätze zur Klosterregel fixiert wurden. Die consuetudines regelten Umstände, die in der Benediktregel nicht ausdrücklich angesprochen worden waren (etwa bezüglich Essen, Kleidung, Arbeit, Gebet, Novizenführung, Lektüre, Hygiene u.a.m.). Da sich in den Klöstern unterschiedliche Gewohnheiten entwickelten, weichten die consuetudines die Allgemeinverbindlichkeit der Regula Benedicti auf und waren von daher nicht unumstritten. Andererseits wurden Klöster reformiert, indem ihnen die consuetudo eines Reformklosters auferlegt wurde.

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