Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Corpus Iuris Civilis (lat., = Körper des Zivilrechts; die Bezeichnung erscheint erst im 13. Jh., der urspr. Name war Codex Justitianus). Als Grundlage des mittelalterliche Zivilrechts (für ganz Europa) wird die unter Kaiser Justinian (reg. 527-565) niedergelegte vierteilige Kodifizierung des Römischen Rechts angesehen, die zwischen 528 und 534 angelegt wurde. Sie besteht aus:
1.) Dem eigentlichen Codex Iustitianus, einer Sammlung gültiger Edikte und Erlasse der Kaiser aus der Zeit von Hadrian bis Justinian (12 Bücher mit insgesamt 765 Titeln);
2.) Den Pandekten (grch. pandectes = “alles enthaltend”, Spruchsammlung; auch Digesten, v. lat. digesta = eingeteilte [Schriften]), einer Zusammenstellung von klassischen Rechtsfällen (50 Bücher, eingeteilt in sieben Gruppen [partes] mit insgesamt 426 Titeln);
3.) Den Institutionen, einem amtlichen Handbuch der aktuellen Rechtslehre (vier Bücher mit 98 Titeln);
4.) Den Novellen, einer Sammlung der Gesetze Justinians und zweier seiner Nachfolger.
Der mittelalterliche Juristenstand geht auf die Schule von Bologna zurück, an der im 12. Jh. die Justitianischen Bücher studiert und mit Erklärungen, den sog. Glossen, versehen wurden. Die Arbeit der Glossatoren wurde durch die Kommentatoren (Postglossatoren) bis ins Spätmittelalter fortgesetzt, welche die Glossen rezeptionsreif systematisierten. Ausgehend von den ital. Schulen gelangte das Römische Recht auch an dt. Universitäten und wurde zur Grundlage der dt. Jurisprudenz.