Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Crimina mixti fori. Verbrechen, die sowohl von geistl. wie von weltl. Gerichten geahndet wurden, wie etwa Hexerei und Sodomie. Da spätmittelalterliche Glaubenseiferer für Hexen und Homosexuelle ausschließlich die Strafe des Feuertodes für angebracht hielten, waren sie daran interessiert, diese auch vor die nach den Grundsätzen des Römischen Rechts urteilenden weltl. Gerichte zu bringen. Dies erreichten sie mit der Argumentation, dass sich die Hexenmacht durch Schadenszauber gegen das Volk richte und dass das Verbrechen der Sodomie (dessen sich die Hexen ja durch Teufelsbuhlschaft, Koitus mit dem Satan in Tiergestalt, notwendig schuldig machten) “mannigfache Plagen durch Einwirkung göttlichen Zorns” gegen die Christengemeinschaft hervorriefe.