Domherr

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Domherr, auch Domkapitular (lat. canonicus), wurde ein Mitglied des Domkapitels genannt. Domherren waren häufig, im Spätmittelalter fast ausnahmslos adligen Standes, wohnten vom 9. Jh. an in eigener Wohnung (s. Kurie) und verfügten frei über ihr Privatvermögen und ihre Pfründe. Sie hatten Residenzpflicht, mussten Ämter im Dienste des Bischofs übernehmen, hatten am Chordienst und an Versammlungen des Domkapitels teilzunehmen. In einigen Diözesen hatten sie das Recht zur Bischofswahl.

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