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Eigen (mhd. eigen: das was man hat, seit dem 13. Jh. abgelöst durch eigentuom). Ein einem Menschen uneingeschränkt gehöriges, ererbtes Gut, im mittelalterliche Schrifttum zumeist auf Landbesitz bezogen. Der Begriff steht im Gegensatz zu Lehen, dem geliehenen Gut. Unter Inwärtseigen versteht man Grunbesitz von beschränktem Veräußerungsrecht (Dienstgut); es durfte nur innerhalb des Herrschaftverbandes veräußert werden. – Eigen bezeichnete – im Gegensatz zu vri – hörige, leibeigene Leute.
(s. Eigenkirche, Eigenkloster, Eigenleute, Eigentum)