Eike von Repgow

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Eike von Repgow (Eyke von Repechouwe; ca. 1180 – 1235). Edelfreier oder Ministeriale aus dem südsächsischen Repgow (Reppichau, zwischen Köthen und Dessau), Schüler der Domschule von Halberstadt, wurde als Jurist am herzoglichen Hof von Anhalt bestallt, war Schöffe und Rechtsberater, Ritter und Gelehrter. Zwischen 1224 und 1235 verfasste er im Auftrag seines Lehnsherren, des Grafen Hoyer von Falkenstein, Stiftsvogt von Quedlinburg, den in lat. Reimprosa gehaltenen Rechtskodex ®”Sachsenspiegel”, von dem er später auch eine mndd. Version anfertigte. Dem Werk, dessen lat. Urfassung nicht erhalten ist, kam in Nord-, Mittel und Ostdeutschland bald Gesetzeskraft zu, es wurde in alle dt. Mundarten übersetzt und erlangte Einfluss auf die Rechtssprechung auch in entfernten Ländern wie den Niederlanden, dem Baltikum, in Polen, Rußland, Ungarn oder Siebenbürgen.

Auf Eike wird auch die in “Sächsische Weltchronik” zurückgeführt; mit ihr beginnt die deutsche volkssprachige Geschichtsprosa.(Die Zuweisung ist trotz der in der Vorrede enthaltenen Zeile “daz ist des van Repegouwe rat” umstritten.) Die Universalchronik beginnt mit der Erschaffung der Welt (an einem 18. März) und endet mit der Regierungszeit Friedrichs II., des letzten Stauferkaisers. Erhalten ist sie in über 50 – teils fragmentarischen, auch bebilderten – Handschriften, abgefasst in mehreren Fassungen nieder- und oberdeutscher Sprache.

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