Frau

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Frau (mhd. vrouwe, ahd frouwe, in der Anrede vrou, vro = Herrin, Gebieterin. Daneben wip = gegensätzlich zu Mann, Jungfrau, Dame. Heilige vrouwen = Nonnen; gemeine vrouwen = Huren). Die gesellschaftliche Stellung der Frau im Mittelalter ist bestimmt vom Frauenbild der Kirche, und die Kirche sah sie in erster Linie als Versucherin, Lockvogel des Teufels, als die Verwirrung des Mannes und das Hindernis auf dem Weg zum ewigen Heil. Das mittelalterliche Frauenbild kannte drei Kategorien unterschiedlichen Wertgehalts: Jungfrau, Ehefrau, Witwe, Konkubine und Prostituierte.

Aus dem bibl. Satz “Dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber er soll dein Herr sein” machte Paulus (Brief an die Kolosser) eine praktische Anleitung: “Wie in allen Gemeinden der Heiligen lasset die Frauen schweigen in der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, dass sie reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau übel an, in der Gemeinde zu reden”. Und unter Hinweis auf die unterstellte Hauptschuld der Frau am Sündenfall schreibt er (1. Brief an Timotheus): “Eine Frau lerne in der Stille mit aller Unterordnung. Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre, auch nicht, dass sie sich über den Mann erhebe, sondern sie sei stille. Denn Adam ist am ersten gemacht, danach Eva. Und Adam ward nicht verführt; das Weib aber ward verführt und ist der Übertretung verfallen”. Dieser paulinischen Aufforderung zur geistigen Entmündigung der Frau folgt konsequent die rechtliche und ökonomische Entmündigung. Die Vormundschaft (Munt) für die Frau von freier Geburt lag beim Vater, nach der Verehelichung beim Mann. Witwen waren frei von Vormundschaft, sie standen wie die Waisen unter besonderem königlichen Schutz. Vor Gericht waren Frauen eidesunfähig, daher mussten sie sich öfter als Männer einem Gottesurteil unterziehen. Rechtsfähigkeit erlangten sie nur durch eine männliche Mittelsperson. Die Vormundschaft für unfreie Frauen lag beim Herren des jeweiligen Haus- oder Hofverbandes (s. Frauen, Rechtsstellung der).

Die Äbtissin Hildegard von Bingen urteilt über Stellung der Frau: “So wie jede Kreatur zu Gott aufschaut, so schaut auch die Frau zum Manne hin, um seine Befehle auszuführen, und wie sie ihm gefallen könne.” Es sei richtig, dass die Frau in steter Furcht vor Gott und ihrem Manne lebt, dass sie vom Pristeramt ausgeschlossen ist und sich nicht einmal dem Altar nähern darf (Zit. nach P. Dinzelbacher).

Unter männlicher Autorität erfüllte die Frau ihren Lebenszweck: sie begründete oder festigte durch die Heirat freundschaftliche Beziehung zwischen den Schwiegerfamilien, garantierte den Fortbestand der Familie ihres Mannes, besorgte das Hauswesen, erzog ihre Kinder und erfüllte soziale Aufgaben wie Alten- und Krankenpflege. Bis ins Spätmittelalter wurde über die Arbeitskraft der Frau ausschließlich von Männern verfügt, in deren absoluter wirtschaftlicher Abhängigkeit sie standen. Unverheirateten Frauen bot sich in verschiedenen Ordensklöstern eine Möglichkeit zu höherer Bildung und auch zu künstlerischer Betätigung. Aus dem Ordensleben stammen denn auch viele der herausragenden Frauengestalten des MA., wie z.B. etwa Hroswith von Gandersheim (im 10. Jh.) oder Hildegard von Bingen (1098 – 1179). Der praktischen Erniedrigung der Frau stand eine idealisierte Überhöhung im Marienkult und im Minnesang gegenüber. Indem jedoch die Heilige Jungfrau und die hehre Frau des Minnedienstes eine phantastische Verklärung und Überhöhung erfuhren, wurde die Frau im Alltagsleben nur als umso niedriger und verehrungsunwürdiger angesehen.

Vom 13. Jh. an verbesserte sich, vor allem in den Städten, die Lage der Frau in allen Belangen. Die Bürgerrechte garantierten freies Konnubium sowie freies Besitz- und Erbrecht auch in weiblicher Linie. Frauen leisteten den Bürgereid und wurden in die Bürgerbücher eingetragen. Bürgerswitwen und -töchter erleichterten einem von auswärts einheiratenden Mann die Erlangung des Bürgerrechts. Die Weiterführung des Gewerbebetriebs eines verstorbenen Ehemannes durch die Meisterswitwe, auch wenn diese nicht selbst Meisterin war, war durch die Zünfte in Form eines befristeten oder unbefristeten Fortführungsrechts geregelt. Manche Berufe wurden ausschließlich von Frauen ausgeübt, wurden im Spätmittelalter auch zünftig, wie die Garnzwirnerei und Seidenmacherei in Köln. Goldspinnereinnen hatten sich mit den Goldschlägern zünftig vereinigt. Auch im Handel konnten Frauen im ausgehenden Mittelalter zu Erfolg kommen. Sie traten als Partner ihres Ehemannes oder als Witwe eines Kaufmanns auf, machten aber auch als Alleinstehende oder als Verheiratete Geschäfte auf eigene Rechnung. Kölner Kauffrauen beispielsweise waren am Seide-, Gewürz-, Wein- und Metallhandel beteiligt. Eine der führenden Kölner Kauffrauen des 15 Jh. zählte zu ihren Handelsgütern Pfeffer, Rohseide, Baumwolle, Salpeter, Schwefel, Wachs, Papier sowie Holz für Messergriffe.

Frauen der höheren Stände waren im Hochmittelalter und Spätmittelalter gebildeter als ihre Männer. Sie konnten lesen und schreiben und waren auch in Latein bewandert. Ihre Fähigkeiten konnten sie vor allem im klösterlichen Bereich entfalten, wo sie sich besonders durch viele Schriften in der Landessprache hervortaten. Vom Hochschulstudium blieben Frauen auch im Spätmittelalter ausgeschlossen, als das Studium nicht mehr reine Klerikersache war: hatten sie doch keinen Zugang zu akademischen Berufen; auch wäre es den Eltern nur in Ausnahmefällen möglich gewesen, neben der Mitgift noch die hohen Studienkosten zu erübrigen.

(s.a. Bäuerin, Ehe, Eheleben, Ehescheidung, Eheschließung, Frauenfeindlichkeit, Geschlechtsdetermination, Johanna (angebliche Päpstin), Jungfräulichkeit, Konkubinat, Liebe, munt, Nonnen, Prostituierte, Sexualität, Weihe, Witwe)

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