Freibrief

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Freibrief (mhd. vribrief; lat. manumissio per epistulam). 1.) Urkunde, in der der Feudalherr die Freilassung eines Hörigen verbriefte; vom 12. Jh. an auch von den städt. Ratskollegien für Neubürger ausgestellt, die nach Jahr und Tag der grundherrlichen Gewalt entwachsen waren. 2.) Urkunde über königliche oder fürstliche Privilegien (“Freiheiten”) für weltl. oder kirchl. Personen und Körperschaften. 3.) Geleitsbrief, Quittung über Gebührenzahlung nach dem Geleitrecht (s. Geleit). 4.) Im Aberglauben wurden unter “Freibriefen” oder “Freischeinen” (Beda venerabilis: litterae solutariae) Amulette verstanden, die ihren Träger kraft magischer Zeichen (“charakteres magici”) vor Unglück jeder Art schützen, ihn von solchem frei bleiben lassen (“ut nullo modo vinciri vel ligari possent” = “auf dass es auf keine Weise gebunden oder gefesselt werde”).

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