Fürkauf

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Fürkauf (mhd. vürkouf = Vorwegkauf). Spekulativer Vorwegkauf einer Ware zum gewinnträchtigen Weiterverkauf. Beispielsweise suchten Fischer – zumal zu Zeiten gesteigerten Fischkonsums – Ware von ortsfremden Handwerksgenossen zu erwerben, um sie zu Wucherpreisen weiterzuverkaufen (“Zwischenhandel”). Besonders durch Vorwegkauf und Hortung von Wein, Getreide, Vieh, Wolle, Käse, Honig und Eiern kam es zu Verknappungen und infolgedessen zu Verteuerungen der Waren. Der profitable Zwischenhandel wurde als Wucher gebrandmarkt und durch strafbewehrte städtische Gesetze eingeschränkt bzw. auf konzessionierte Zwischenhändler begrenzt. – Als vürköufeler (vürköufel, vürköufer) wurden auch Kleinhändler (hucke, hocke, höcke = Höker, Hausierer; reftrager = einer, der Waren auf dem Rückengestell austrägt) bezeichnet.

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