Fürstenspiegel

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Fürstenspiegel. An einen König oder Regenten gerichtete Schrift mit Ermahnungen zu ethisch einwandfreier Amtsführung sowie mit Erörterungen staats- und gesellschaftstheoretischer Probleme, auch prakt.-didakt. Erziehungslehre für Prinzen. Ma. Fürstenspiegel gehen auf antike Vorbilder zurück (z.B. Xenons „Kyropädie“ oder die Reflexionen Marc Aurels), vor allem aber auf Augustins „De civitate Dei“ (nach 410). Alkuin (um 730 – 804) schöpfte für seine „litterae ammonitariae s. exhortatiae“ aus alttestamentl., antiken und spätantiken Quellen. Als erster mittelalterliche Fürstenspiegel im eigentl. Sinn gilt die „Via regia“ des Abtes Smaragdus von St. Mihiel für Ludwig d. Frommen (778-840). Weitere frühe Beispiele sind der „Liber de rectoribus christianis“ des Gelehrten Sedulius Scotus (9. Jh.) und Erzbischof Hinkmars von Reims „De regis persona et regis ministerio“ (9. Jh.; thematisiert werden die theokratische Stellung des Königtums [s. Gottesgnadentum], Herrscherethik, Amtsführung, Gewaltenfrage und Herrschertypologie). Der in Lüttich lehrende Ire Sedulius Scottus schrieb um 858 für Lothar II. den „Liber de rectoribus Christianis“. Er verbindet Herrschertugend und Volkswohl und setzt den König als „vicarius Dei“ über die Landeskirche. Aus dem 12. Jh. stammen „Policraticus“ von Johannes von Salisbury und „Speculum regum“ von Gottfried von Viterbo. Seit „De regime principum“ (1265/66) des Thomas von Aquin machen sich sowohl der polit. Aristotelismus und das Röm. Recht wie auch nationale Besonderheiten bemerkbar. Von Aegidius Romanus, Augustiner-Eremit und Schüler des Thomas, stammt das einflussreiche gleichnamige Regimen für Philipp IV. d. Schönen von Frankreich (1268-1314). Vom 13. Jh. an wurden Fürstenspiegel auch für Territorial- und Stadtherren verfasst. Als Beispiel sei „De cura reipublicae et sorte principantis“ des Philipp von Leyden genannt, geschrieben 1355 für den Grafen Wilhelm V. von Holland. Darin wird der Staat als Zweckgemeinschaft im Dienste des Gemeinwohls beschrieben, der Regent als Wahrer des Rechts. Nach Eindeutschungen lat. Fürstenspiegel erschienen vom 14. Jh. an auch deutschsprachige Werke. „Der fürsten reget“ wurde in Wien anonym für Wilhelm von Österreich (1370 – 1406) abgefasst. Der „Spiegel der regyrunge“ (15. Jh.) ist nach dem Fürstenspiegel des Philippus de Bergamo speziell für mitteldt. Herrscherhäuser umgeschrieben worden. „Eyn kurz ordenunge in gemeyne allen den die da regieren huß, dorffere oder stede“ und „Von der regeronge der stede“ (beide 15. Jh.) sind Beispiele für fürstenspiegelartige Regierungsempfehlungen für städt. Regenten.

In einer bayer. Fürstenspiegelkompilation des 15. Jh. wird das Idealbild des „guten“ Ritters entworfen: „Ain warer ritter sol sein: großmütig in widerwärtigkait, wolgeporen nach dem plut, der freüntschaft milt in gab, subtil in fürgeseczter ersamkait und gutem wandel, vestt und starck in wol geübter mändlichkait, ain liebhaber der warhaitt, ain beschirmer aller gerechtigkait, wol geczirt in keuschkait, höchgelobt in mässigkait.“

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