Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Gastfreundschaft (lat. hospitalitas). Begriff und Regeln der Gastfreundschaft waren in Mitteleuropa von der german. Kultur her vertraut. Dazu kam der christl., vom hl. Benedikt ausformulierte Auftrag, im Fremden den Heiland zu sehen. („Alle Gäste, die kommen, sollen wie Christus aufgenommen werden; denn er wird einst sagen: »Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen«.“) So durfte der Wanderer oder Pilger auf unentgeltliche Aufnahme für die Nacht rechnen. Das Recht auf Beherbergung war aber zeitlich – üblicherweise auf drei Tage – beschränkt. Dem Gastherrn stand Auskunft über Herkommen und Namen des Gastes zu, dem Gast als rechtlosem Fremdling wurde für die Zeit seines Verweilens unter dem Dache des Wirtes Schutz gewährt. Aus dieser Schutzpflicht des Gastherrn wurde das Recht abgeleitet, dass die Habe des Gastes im Todesfalle seinem Gastgeber zufiel. Dieser Rechtsanspruch, den sich auch mittelalterliche Herbergswirte zueigen gemacht hatten, wurde erst von Kaiser Friedrich II. aufgehoben, der die leiblichen Erben wieder in die Erbfolge einsetzte. Neben Unterkunft, Lager (vielfach in einem bereits belegten Bett) und Kost durfte der Gast auch die Möglichkeit zur Reinigung, ein wärmendes Feuer, Futter für sein Reittier und Auskunft über den weiteren Weg erwarten. Letzteres war von großer Bedeutung zu Zeiten, da Wegweiser so gut wie unbekannt waren und der Streckenverlauf sich häufig änderte.
Diese archaische Form der Gastfreundschaft konnte im Hochmittelalter – zumindest entlang der großen Pilger- und Handelsrouten – nicht mehr genügen, geriet zunehmend in Vergessenheit und wurde von gewerblicher Gastlichkeit abgelöst. Gastfreundschaft wurde nur mehr Familienangehörigen oder hochrangigen Reisenden gewährt.
Wie andere Gesetze, wurde auch das der Gastfreundschaft gebrochen. Zumal in Notzeiten wird mancher Gast seiner Habe wegen umgebracht worden sein. Auch wird mancher Gast die Gutwilligkeit seines Gastherren durch Diebstahl oder Verrat übel vergolten haben. Von daher waren Empfehlungsschreiben oder Geleitbriefe hilfreich für Reisende und Gastgeber.
(s. Fremdling, Gastlichkeit, Pilger, Reisende)