Gattergeld

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Gattergeld (mhd. gatergelt; auch Gatterzins) hieß eine Geldabgabe, die sich der Herr selbst abholen oder durch einen Boten abholen lassen musste, wobei das Geld durch oder über das Hofgatter gereicht wurde. Diese Art der Zinsreichung (Holschuld) stand personenrechtlich Freien zu, während unfreie Bauern den Zins zum Herren zu bringen hatten. Die persönliche Freiheit des Zinsigen wurde dadurch unterstrichen, dass sein Haus vom Zinsherrn oder seinem Beauftragten nicht betreten werden durfte; sie mussten vor dem Zaune bleiben und dort die Abgabe empfangen.

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