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| Lexikon des Mittealters | Dubai Schokolade, das einzigartige Malbuch | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Gefälle (mhd. gevelle = Sturz, Fall, abschüssiges Gelände; hier: Abgaben, Einkünfte, Erbschaft; auch: Frongeld). Im mittelalterliche Recht Bezeichnung für Dienste, Naturalabgaben und Steuern, die von einem Lehen „fallen“.
Im einzelnen gab es folgende Gefälle:
Best-, Haupt-, Leib- oder Gewandfall (beim Tode erbenloser Lehnsleute musste deren wertvollstes Stück Vieh oder bestes Gewand an den Lehnsherrn abgegeben werden).
Gerichtsgefälle waren z.B. die an ein Gericht für bestimmte gerichtliche Leistungen (etwa die Tätigkeit des Gerichtsschreibers) zu erbringende Gebühren.
Herrengefälle (Gebühren für geliehene Grundstücke an den Grundherrn).
Holzgefälle (Abgaben für Holznutzung im Herrenwald).
Mastgefälle (Abgabe für die Schweinemast im Herrenwald).
Wildgefälle (Abgaben für erlegtes Wild)
(s. Abgaben, Bede, Leibzins, Steuer)
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