Gold- und Silberschmied

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Gold- und Silberschmied (mhd. goltsmit; lat. faber aurifex, aurifaber; den Beruf eines speziellen Silberschmieds [faber argentarius] scheint keine Rolle gespielt zu haben). Die Verarbeitung der edlen Metalle Gold und Silber war im Frühmittelalter vor allem in den Klosterwerkstätten daheim, wo handwerkliche Fertigkeiten der Antike weiterlebten und Gegenstände zum Dienst an Gott, also für den Kirchenkult gefertigt wurden. Daneben unterhielten Könige und Fürsten an ihren Pfalzen und Herrensitzen eigene Handwerksbetriebe, in denen meist Hörige, selten freie, wandernde Goldschmiede arbeiteten. Um das Jahr 1000 war der kunstsinnige Bischof Bernward von Hildesheim der herausragende Förderer der Goldschmiedekunst. Erste Goldschmiede aus dem Laienstand gab es im 11. Jh. in Paris; sie nahmen einen hohen Rang in der städt. Handwerkerhierarchie ein und arbeiteten für Altar und Krone. In der zweiten Hälfte des 12. Jh. sind bürgerliche Goldschmiede in Köln und Wien belegt. Das Handwerk florierte besonders in Brennpunkten weltlichen, kirchlichen und kaufmännischen Kapitalverkehrs wie Köln, Lübeck, Hamburg, Nürnberg und Augsburg. In der zweiten Hälfte des 13. Jh. sind Goldschmiede in ca. 50 Städten des Reichsgebietes belegt. Frühe Zunftordnungen sind aus Köln (Anfang 14. Jh.) und Wien (1366) erhalten.

Mit den Techniken des Gießens, Schmiedens, Treibens, Punzens, Gravierens, Schneidens, Ziselierens, Tauschierens und Vergoldens wurden liturgische Geräte, Schmuck, Trinkgefäße, Tafelbesteck und -geschirr sowie schmückendes Beiwerk für Kleidung oder Bucheinbände usf. angefertigt. Die fertigen Stücke wurden von städtischen Warenschauern (mhd. wardin) und Zunftmeistern auf den vorgeschriebenen Feingehalt geprüft und bei “probmäßigem” Befund mit der städtischen Punze gezeichnet.

Goldschmiede zählten zu den angesehensten Bürgern, sie bekleideten hohe Ämter und marschierten bei Umzügen und Prozessionen an bevorzugter Stelle. Die Lehrzeit – begonnen mit 14 oder 15 Jahren – betrug meist 4 Jahre (in Köln 8 Jahre), die Gesellenzeit weitere 4 bis 6 Jahre, die Wanderung war nicht in allen Städten obligatorisch. In vielen Städten musste der Geselle, der sich als Meister und Bürger ansässig machen wollte, noch eine lange Wartezeit ableisten. Söhnen von Meistern oder Gesellen, die eine Meisterswitwe oder -tochter geheiratet hatten, blieb die Wartezeit erspart. Für die Zulassung zur Meisterprüfung hatte der Geselle in der Werkstatt und unter Aufsicht eines Meisters ein oder mehrere vorgeschriebene Meisterstücke anzufertigen. Den Goldschmieden war Ende des Mittelalter “zu machung irer maisterstück zugegeben ein halb jar frist”. Nach bestandener Prüfung und Erlegung der festgesetzten Gebühr folgt die feierliche Aufnahme und Vereidigung als Meister und ein auf Kosten des jungen Meister ausgerichtetes Festgelage.

Die Trennung des Handwerks in spezialisierte Gold- und Silberarbeiter geschah in Nürnberg in der ersten Hälfte des 16. Jh., in Augsburg 1702 und wurde erst im 20. Jh. obligatorisch.

Schutzpatron der Goldschmiede und Münzmeister war der hl. Eligius (lat., = der Auserwählte; ca. 588-659), der – bevor er seine geistliche Karriere begann – Münz- und Schatzmeister der Könige Chlotar II. und Dagobert I. gewesen war (Attribute: Bischofsstab und Hammer). Seiner gedenkt man am 1. Dezember.

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