Gotteslästerung

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Gotteslästerung (Herabsetzung, Beleidigung, Beschimpfung des personalen Gottes oder lästerliche Reden, Schwüre, Verwünschungen und Flüche im Namen Gottes und seiner Heiligen; lat. blasphemia; blasphemia in verbis turpibus). Da man annahm, dass gotteslästerliches Reden Einzelner göttliche Kollektivstrafen für das Gemeinwesen nach sich zögen, wurden sie je nach Schimpflichkeit unter kirchliche und weltliche Strafe gestellt. Sanktionen der Gotteslästerung waren höchst uneinheitlich und reichten von Bußgebeten und Geldbuße über Gasthausverbot, Prangerstehen und Stadtverweisung bis zu Verstümmelung (Zungeausreißen) und Todesstrafe (Ertränken). Städtische Verordnungen gegen Glücksspiele waren nicht zuletzt dadurch veranlasst, dass diese unvermeidlich gottverhasstes Fluchen mit sich brachten und Fluchen als spiegelbildliche Verkehrung einer Ehrung Gottes und damit als dessen Beleidigung verstanden wurde. Um obrigkeitlichen Sanktionen auszuweichen, vermied man es den Namen Gottes auszusprechen und nahm Zuflucht zu verhüllenden Umschreibungen, indem man z.B. t “gots” (Gottes) durch “bogks” oder “bockis” (Bockes) ersetzte.

Gegen unwillkürlich entfahrendes Fluchen – etwa wegen widriger Straßenzustände – konnte man sich vorsorglich Dispens erteilen lassen, wie es der Ende des 10. Jh. lebende Bischof Megingaud von Eichstätt vor einer Reise nach Rom getan hat.

(s. Fluch, Majestätsverbrechen)

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