Gutsherrschaft. In den Grundherrschaften des relativ dünn besiedelten und schwach urbanisierten ostdeutschen Raums (im östlichen Schleswig-Holstein, in Mecklenburg, Brandenburg, Pommern und Preußen) wurde schon bald ein Agrarüberschuss erwirtschaftet, an dem die Landbesitzer umso besser verdienen konnten, je mehr sie in Eigenregie erzeugten. Aufgrund ihrer Grundrechte und Gerichtshoheit verfügten sie, dass die Bauern weniger Abgaben (Naturalien, Geld), dafür jedoch mehr Zwangsdienste zu leisten hatten. Dadurch kam es zu einer verschärften Form bäuerlicher Abhängigkeit und Ausbeutung (“Zweite Leibeigenschaft”, “Erbuntertänigkeit”). Bis zum Ende des Mittelalter waren die Bauern “tief in Erb- und Gutsuntertänigkeit …, in zunehmender Fron, völliger und erblicher Schollenpflichtigkeit, Zwangsgesindedienst der Kinder, Heiratserlaubnis u. dgl.” (H. Gumbel). Das Herrenland wuchs durch Einverleibung erledigter Hofplätze und durch das “Abmeiern” schlecht bewirtschafteter Höfe stark an. Die Gutsherrschaft mit Betriebsgrößen zwischen 100 und 150 ha war vom Spätmittelalter an besonders in den Gebieten östlich von Saale und Elbe verbreitet und lebte überwiegend vom Getreideanbau und -export.
Gutsherrschaft
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