Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Hagestolz (ahd. hagastoldo, hagustaldar, hagustalt; mhd., hagestolz, hagestalt, eigentl. = der Hagbesitzer). Ein von einem Herren wirtschaftlich abhängiger, einen Hag (ein eingefriedetes Flurstück) verwaltender oder besitzender, zur Gründung eines eigenen Hausstandes nicht genügend bemittelter und daher unverheirateter Mann. Beim Tod eines hagestalten fiel sein Besitz – hier mit der Fahrhabe gleichzusetzen – an die Grundherrschaft, vorausgesetzt, er war nicht jünger als 50 oder 51 Jahre alt gestorben (“ ein hagestolte … schall ein und veffig jahr und drei dage sein …). Auch Frauen galten als Hagestolze, wenn sie länger als 30 Jahre verwitwet blieben. Sinn der Altersgrenzen war, das Heimfallrecht so lange auszuschließen, als die Möglichkeit einer Heirat bzw. Wiederverheiratung angenommen werden konnte.
Dem Hagestolz entsprechende klein- und unterbäuerliche Existenzen erscheinen vom Hochmittelalter an – je nach Landschft – als Kossäten, Kleingütler, Schupposen, Seldner, Häusler, Kätner oder lütje Lüde.
(s. Schar)