Hansgraf

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Hansgraf (mhd. hansgrave; mlat. comes hansae, hansgravius). Vorsteher der Kaufmannseinungen, der zugleich als beamteter Richter zur Schlichtung von Gewerbe- und Handelsstreitfällen unter Kaufleuten (Hansegenossen) bestellt war. Das Hansgrafenamt geht auf das königl. Sonderrecht der Kaufleute zurück; der königl. wikvogt (praepositus mercatorum) eines Handelsortes oder -bezirks übte den Königsschutz über die Kaufleute aus, zog die dafür fälligen Abgaben ein und amtete als Richter in Handelsfragen. Vom 12. Jh. an und bis weit in die Neuzeit hinein hatte das Amt ein genossenschaftlicher Beamter inne; er hatte vor allem richterliche Kompetenz in wirtschaftlichen Streitfällen. Als erster beurkundeter Hansgraf gilt der 1184 in Regensburg erwähnte “Marquardus hansgrave”. Für Brügge wird 1187 ein “comes hansae de Brugis” erwähnt. In Wien ist für 1279 ein “hansgravius rector mercatorum de vienna et austria” bezeugt. Die Amtsbezeichnung hat nicht immer und überall die gleiche Bedeutung. (Das Amt selbst verliert in den Neuzeit zusammen mit dem Niedergang des städt. Fernhandels an Bedeutung.)

(s. Kaufmannsrecht)

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