Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Heimbürge (mhd., ahd. heimburgo). Von einer ländlichen Gemeinde bestellter Sachwalter, zuständig für die Verwaltung des gemeindlichen Vermögens, für rechtmäßige Nutzung von Weg und Steg, von fließenden und stehenden Gewässern und für Einhaltung von Maß und Gewicht. Häufig untersteht ihm auch die niedere Gerichtsbarkeit (Feld- und Flurgericht, Heimgericht, Hegemal). Als sein Amtszeichen diente der Heimbürgenstab. Das Heimbürgenamt (heimbürgetuom) war fast in ganz Deutschland verbreitet und ist erst im 19. Jh. verschwunden.
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