Henken

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Henken (mhd., = hängend machen, durch den Strang hinrichten; mlat. strangulare, suspendere). Art der Todesstrafe, bei welcher der Hinzurichtende durch sein eigenes Körpergewicht eine um den Hals gelegte Schlinge zusammenzog und so erstickte bzw. vor dem Ersticken durch Abschnürung der Halsschlagadern bewusstlos wurde. Werkzeuge des Henkers waren der an einem Ende zu einer Schlinge verknüpfte Strang (aus Hanf, verdrillten Weidenschösslingen oder einer Kette bestehend) und der Galgen (z.B. ein über zwei Stützen gelegter Querbalken, notfalls ein starker Baumast). Der Delinquent wurde entweder am Strick emporgezogen oder von einer an den Galgen gelegten Leiter gestoßen. (Letzteres bewirkte, da am kurzen Seil gehenkt wurde, ebenfalls nur qualvolles Ersticken. Erst im 18. Jh. kam das Henken am langen Seil auf, bei dem nach genügend langem freien Fall Genickbruch und sofortiger Tod eintritt.) Dem Delinquenten wurden ausweislich zeitgenössischer Darstellungen die Hände hinter dem Rücken zusammengebunden; er sollte sich nicht ans Seil klammern und dadurch den Tod hinauszögern können.

Als typische Diebesstrafe und bei der Häufigkeit des Delikts war das Henken die verbreitetste Todesstrafe des Mittelalter Gehenkt wurden auch Mordbrenner, Räuber, Münzfälscher und andere landschädliche Leute. Das “Richten mit der trockenen Hand” (weil dabei kein Blut vergossen wurde) galt als schändlich und ehrlos und wurde fast ausschließlich an Männern vollzogen. Gehenkt wurde einzeln oder gruppenweise, fallweise unter verschärfenden Maßnahmen (Aufhängen an den Füßen oder zusammen mit Hunden, wie bei Juden; Höherhängen des Erzschelms bei gemeinsamen Hinrichtungen; Verbrennen, indem ein Scheiterhaufen unter dem Galgen errichtet wurde u.a.m.). Die Gehenkten blieben zur Abschreckung am Galgen, bis der Strang oder sie selbst verfault waren. Die Gebeine wurden in einer Grube unter dem Galgen verscharrt. (1471 fand man in einer solchen Grube in Augsburg die Schädel von 250 Gehenkten.)

Im Aberglauben spielten der Galgenstrick, die Galgenkette, Galgennägel, das Armesünderhemd und Körperteile des Hingerichteten, Moos von seinem Schädel oder Alraunwurzeln, die aus dessen im Todeskampf ausgestoßenem Samen entstanden sein sollten (“Galgenmännlein”), eine bedeutende Rolle. Selbstmord durch Erhängen galt als vom Teufel veranlasst, der Selbstmörder als verflucht und zum Umgehen verdammt.

(s. Henker, Richtstätte, Todesstrafen)

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