Johannes von Buch

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Johannes von Buch (auch J. v. Buk, v. Bok, v. Boek; vor 1290 – nach 1356). Rechtsgelehrter aus altmärkischem Dienstmannengeschlecht mit Stammsitz in Buch bei Tangermünde. Sein Vater Nikolaus war Truchseß des Markgrafen Waldemar von Brandenburg. Johannes studierte in Bologna und trat 1333 als consiliarius, secretarius und Judex generalis curie in den Dienst des Wittelsbacher Markgrafen Ludwig von Brandenburg. Von 1335 bis 1340 amtete er als capitaneus generalis (Landeshauptmann) der Mark Brandenburg; er kam zu bedeutendem Wohlstand und wurde 1339 als “nobilis vir, her von Garsedow” tituliert. Aufgrund einer politischen Fehleinschätzung im Zusammenhang mit dem Auftreten des “Falschen Waldemar” (s. Woldemar von Brandenburg) verlor Johannes seinen politischem Einfluss und findet keine urkundliche Erwähnung mehr.

Um 1325 unternahm Johannes eine wissenschaftliche Bearbeitung (Glossierung) des Sachsenspiegels. Um das Ansehen des Rechtsbuches zu erhöhen, führte er dessen Entstehung auf Karl d. Gr. zurück. Im Anhang zu seiner Glosse zum Sachsenspiegel entstand vor 1334 der Richtsteig Landrechts, ein sog. Rechtsgangbuch, des der Rechtsunsicherheit vor Gericht abhelfen sollte. Aufgrund der von J. v. Buch und seinen Nachfolgern erstellten Glossenhandschriften nahm die Autorität des Sachsenspiegels bedeutend zu.

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