Karlische Schenkung

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Karlische Schenkung. Karl d. Gr. bestätigte gegenüber Papst Hadrian I. mehrmals (774, 781, 787) eine Zueignung mittelitalienischer Ländereien, die schon König Pippin I. (754) verfügt hatte. Hadrian berief sich Karl gegenüber auch auf die Urkunde der legendären ®”Konstantinischen Schenkung” (Constitutum Constantini), für die seit der Mitte des 8. Jh. eine (gefälschte) Urkunde vorlag. Die karlische Schenkung stellt eine der Rechtsgrundlagen dar, auf die sich der päpstliche Anspruch auf Landbesitz stützte.

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