Konsumentenschutz

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Konsumentenschutz. Um die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Bedarfsgütern zu gerechtem Preis und in angemessener Qualität zu garantieren, hatten schon die karolingischen Kapitularien entsprechende Verordnungen enthalten. Weitaus umfänglicher und präziser waren die obrigkeitlichen Bestimmungen, die vom 13. Jh. an in den Städten aufgestellt wurden. Sie sollten vor allem die unteren Bevölkerungsschichten vor Übervorteilung und Warenverknappung schützen. Größte Aufmerksamkeit galt dem Handel mit Brot, Fleisch, Bier, Fisch und Tuch. Unzureichende Qualität oder Warenverfälschung, unrechtes Gewicht, falsches Maß oder überzogener Preis wurden mit Strafen verfolgt, die meist denjenigen für Diebstahl entsprachen. Außer der Kontrolle durch die städtische oder zünftische Warenschau und der Einführung des Eichzwangs für Messgefäße dienten allgemeinzugängliche Maß- und Gewichtsnormale dem Käuferschutz. (Es gab Muster für Längen und Hohlmaße, Idealrisse für Brotlaibe, Wecken und Semmeln, für Backsteine und Dachziegeln, Normale für Roggen- und Haferscheffel bzw. -metzen [“Kornstein”, Bad Königshofen], sogar das eines Holzkohlenzubers [Freiburger Münster, 1295].)

Der auf Übervorteilung und Betrug bezogene Strafenkatalog umfasste den Einzug beanstandeter Ware (z.B. wurde verfälschtes Tuch vernichtet, bei Brotrüge wurde der gesamte Brotvorrat an die Armenhäuser verteilt), zeitlich begrenzte oder endgültige Verkaufssperre, Geldstrafen, Ehrenstrafen (z.B. Prangerstehen), Züchtigung (etwa das Schupfen unehrlicher Bäcker, auch “Bäckertaufe” genannt) sowie zeitweilige oder permanente Verweisung aus der Stadt. Besonders harte Strafen gab es für Fälscher teurer Spezereien: In Nürnberg wurden mehrmals Safranfälscher mitsamt ihren Waren verbrannt, eine Frau, die beim Fälschen geholfen hatte, wurde lebendig begraben. Dem Konsumentenschutz dienten auch Verordnungen gegen den Fürkauf, durch den Waren künstlich verknappt und dadurch verteuert wurden. (In Lübeck, wo durch Fürkauf besonders großer Schaden entstand, wurde nicht nur die gehortete Ware, sondern auch dasjenige Schiff beschlagnahmt, welches dem vürköufer zugeliefert hatte.)

Nachteilig für eine großräumige Durchsetzung von Konsumentenschutz war die Tatsache, dass beinahe jede Stadt eigene Eichmaße führte.

(s. Barchent, Brot, Fisch, Fleisch, Fürkauf, Gewichte, Hundefleisch, Maße, Preise, Warenschau, Weber)

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