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Laien (mhd. lei[g]e, ahd. leigo = Nichtgeistlicher; kirchenlat. laicus; zu grch. laos = Volk). Gläubige, die nicht durch Weihen in den Klerikerstand versetzt worden sind. Auch Angehörige von Ordensgemeinschaften, soweit sie keine Weihen empfangen haben (s. Familiaren, Laienbrüder). Zur Zeit des Investiturstreits (1075 – 1122) wurden auch Mönche und Nonnen fallweise als Kleriker definiert. Laien waren i.A. von geringerem Bildungsstand als Kleriker; sie galten als “homines illiterati vel idiotae”, als Analphabeten ohne Lateinkenntnisse.