Das Nachschlagewerk gibt einen umfangreichen Überblick über die Zeit des Mittelalters, erfahre hier mehr darüber!
Lehnsfähigkeit. Lehnsfähig war – d.h. mit Lehen begabt werden konnte -, wer einen Rang im Heerschild innehatte und ein rittermäßiges Leben führte. Diese Voraussetzung ist verständlich aus der Geschichte des Lehnswesens (s. Lehen), das zur Versorgung der Reiterkrieger eingerichtet worden war (s. beneficium, Vasall). Dementsprechend waren Leute, die ritterlichen Ansprüchen nicht genügten, auch nicht lehnsfähig. Dazu im Sachsenspiegel: “papen, wif, dorpere, koplude, unde alle de rechtes darvet oder unecht geboren sind, unde alle de nicht ne sin van ridders art van vader unde van eldervader, de solen lenrechtes darven.” Die Praxis der Belehnung ist jedoch über diese strikte Beschränkung hinweggegangen: “papen” wie Bischöfe, Reichsäbte oder Reichsäbtissinnen waren voll lehnsfähig, auch gab es Weiber-, Bürger- und Bauernlehen. Absolut lehnsunfähig waren nur Gebannte, Geächtete, Leprose und Juden.