Leihe

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Leihe (v. ahd. lihan, mhd. lihen, liuhen, liuwen, lien, lin = übrig lassen; auf Borg geben). Die Überlassung von Land, Rechten oder Geldansprüchen gegen vereinbarte Abgaben und/oder Leistungen (s. Frondienste). Die Leihe konnte auf Zeit, auf Widerruf, auf Lebenszeit (des Gebers oder des Entleihers) oder erblich vergeben werden. Bei der “freien Leihe” behielt der Entleiher seine personenrechtliche Freiheit, bei der “unfreien Leihe” ging diese verloren, kam der Beliehene in Abhängigkeit.

(s. Bann, beneficium, Freistift, Fronhof, Grundherrschaft, Lehen, Prekarie, Rentenlehen)

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